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Bedingungen der Anlagevermittlung über die Transaktionsplattform der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG

Präambel

Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG (FDB) betreibt eine Transaktionsplattform, auf deren Basis Anleger Anteile an alternativen Investmentfonds (AIF) im Sinne von § 1 Abs. 3 KAGB, die sich noch in der Platzierungsphase befinden, zeichnen können (Transaktionsplattform). Dieser Marktbereich wird im Folgenden auch „Erstmarkt“ genannt. Hierbei gelten die nachfolgenden Bedingungen:

§1 Vertragsgegenstand, Leistungen und Haftung der FDB AG

  1. Die FDB vermittelt dem Anleger (im Folgenden Anleger oder Auftraggeber genannt) über die Transaktionsplattform dort näher beschriebene Anteile an AIF, die sich noch in der Platzierungsphase befinden. Der Anleger trifft eine selbstständige und eigenverantwortliche Anlageentscheidung.
  2. Eine Anlageberatung durch die FDB findet nicht statt. Die FDB übernimmt keine Verantwortung dafür, dass der gezeichnete AIF unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers sowie seiner Anlageziele und finanziellen Verhältnisse für ihn geeignet ist. Die FDB übernimmt auch keine Gewähr für die Erreichung der vom Auftraggeber mit dem Auftrag verfolgten wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und sonstigen Ziele.
    Es wird daher empfohlen, den Rat eines sachkundigen Beraters gesondert einzuholen.
  3. Der Anleger durchläuft auf der Transaktionsplattform einen Prozess, in dem ihm sämtliche von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft („KVG“) herausgegebenen Informationen zu einem AIF zur Verfügung gestellt werden. Am Ende des Prozesses kann der Anleger ein Angebot zur Zeichnung des AIF gegenüber der KVG abgeben. Ein Vertrag über den Erwerb des AIF und die Beteiligung des Anlegers kommt erst dann zustande, wenn das Angebot des Anlegers von der KVG angenommen wird. Näheres hierzu regelt die Beitrittsvereinbarung, die dem Anleger im Rahmen der Zeichnung über die Transaktionsplattform zur Verfügung gestellt wird.
  4. Die FDB übernimmt für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dem Anleger überlassenen Informationsunterlagen keine Verantwortung. Der Anleger wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die FDB keine Plausibilitätsprüfung der Anlage (auch nicht anhand der Informationsunterlagen) durchgeführt hat.
  5. Die FDB übernimmt keine Haftung oder Garantie dafür, dass die Beteiligung tatsächlich durchgeführt wird. Insbesondere übernimmt die FDB keine Haftung für etwaige Sach- und Rechtsmängel der Beteiligung.
  6. Die FDB haftet – auch für ein vor dem Abschluss dieses Vertrages liegendes Verhalten – nur, soweit ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers oder vertragswesentlicher Pflichten der FDB. Vertragswesentliche Pflichten sind dabei solche Pflichten, die die Abwicklung und Erfüllung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung wirkt jeweils auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der FDB.

§2 Hinweise

  1. Der Anleger wird darauf hingewiesen, dass die FDB für die von ihr vermittelten Zeichnungen der auf der Transaktionsplattform angebotenen AIF eine Provision erhält, die ihr von dem Emittenten des auf der Transaktionsplattform angebotenen AIF nach Abschluss eines wirksamen Vertrages über die Beteiligung des Anlegers am AIF gezahlt wird. Nähere Informationen hierzu wird er im Rahmen des jeweiligen Zeichnungsprozesses erhalten. Dem Anleger ist bekannt, dass die FDB im Rahmen einer Doppeltätigkeit sowohl für den Anleger als auch für den Verkäufer als Makler tätig wird. Er erteilt hierzu ausdrücklich seine Zustimmung.
  2. Die FDB weist explizit darauf hin, dass mit der Zeichnung des AIF Verlustrisiken – bis hin zum Totalverlust – verbunden sind.
  3. Die FDB ist als Anlagevermittler aufsichtsrechtlich verpflichtet, hinsichtlich des konkret angebotenen AIF eine Angemessenheits- und Zielmarktprüfung durchzuführen. Hierzu sind Angaben des Anlegers in Bezug auf seine Kenntnisse und Erfahrungen mit den hier angebotenen Produkten einzuholen. Die Angemessenheits-/Zielmarktprüfung enthält keine Aussage, ob der AIF unter Berücksichtigung der Anlageziele des Anlegers und seinen finanziellen Verhältnissen für ihn geeignet ist.

§3 Vertragsschluss über die Vermittlungstätigkeit

Grundlage der Vermittlungstätigkeit der FDB sind diese Bedingungen der Anlagevermittlung, die zwischen der FDB und dem Anleger (Auftraggeber) vereinbart werden (Vermittlungsvertrag). Dabei werden sämtliche Unterschriften des Anlegers, einschließlich der Bestätigung des Erhalts näher bezeichneter Unterlagen, bei der Registrierung durch das Anklicken einer entsprechenden Bestätigung auf der Transaktionsplattform der FDB oder durch Zurücksendung einer Bestätigungs-E-Mail/-Nachricht ersetzt.

Der Anleger entscheidet sich dafür, gesetzlich vorgeschriebene Informationen in einem elektronischen Format per E-Mail anstatt in Papierform zu erhalten, indem er die elektronische Plattform nutzt.

§4 Widerruf

Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht unter bestimmten Voraussetzungen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Für diese Fälle sieht das Gesetz die in der Anlage 1 wiedergegebene Widerrufsbelehrung vor.

§5 Verarbeitung und Weitergabe von Daten

  1. Die durch den Auftraggeber gegenüber der FDB bekanntgegebenen persönlichen Daten einschließlich späterer Änderungen oder sonstige weitere persönliche Angaben werden über eine EDV-Anlage gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet und genutzt. Die Verarbeitung und Nutzung erfolgt durch die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG als verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO zur Abwicklung des der FDB erteilten Auftrages. Da es sich bei der von der FDB durchgeführten Vermittlungstätigkeit um eine erlaubnispflichtige Anlagevermittlung im Sinne der einschlägigen Rechtsvorschriften (insbesondere des Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetzes) handelt, verarbeitet die FDB die personenbezogenen Daten auch zur Erfüllung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen, insbesondere des Wertpapierhandelsgesetzes, des Geldwäschegesetzes und der Abgabenordnung. Eine genaue Aufstellung der verarbeiteten Daten, des Zwecks der Verarbeitung sowie die mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten einhergehenden Rechte des Auftraggebers enthält die Anlage „Information zum Datenschutz“ zu diesen Vermittlungsbedingungen. Eine darüberhinausgehende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur, wenn der Auftraggeber dieser ausdrücklich gesondert zugestimmt hat.
  2. Der Makler weist ausdrücklich darauf hin, dass der Auftraggeber für die Erfüllung der Meldeanforderungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz bzw. der Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes selbst verantwortlich ist. Der Makler weist ferner darauf hin, dass es sich bei geschlossenen Fonds um eine Geldanlage mit Risiken handelt, da die Entwicklung eines Fonds von nicht absehbaren künftigen Ereignissen abhängig ist. Bei einer Kauf- bzw. Verkaufsentscheidung sind unter anderem wirtschaftliche und steuerrechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Aus Kapitalanlagen in geschlossenen Fonds bereits geleistete Auszahlungen können unter bestimmten Umständen auch vom Veräußerer zurückgefordert werden, obwohl er nicht mehr an dem betreffenden Fonds beteiligt ist. Der Makler führt keine Anlage- oder Steuerberatung durch und übernimmt daher keine Gewähr für die Erreichung der von dem Auftraggeber verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele. Im Zweifelsfall kann daher die Einholung von rechtlichem und steuerlichem Rat erforderlich sein.

§6 Gesetzliche Informationen

Nach § 312d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks, bei Fernabsatzverträgen in einer dem benutzten Fernkommunikationsmittel angepassten Weise, bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese sind in Anlage 2 ebenso aufgeführt wie die Informationen nach § 63 Abs. 2 und Abs.7 WpHG über die FDB und ihre Dienstleistungen.

Gemäß Art. 246 c EGBGB ist die FDB verpflichtet, über folgendes zu informieren: Die auf der Transaktionsplattform eingegebenen Daten werden auf dieser Transaktionsplattform gespeichert und können vom Anleger dort jederzeit aufgerufen werden. Angaben, die die Vertragsbestandteile mit der FDB betreffen, können in der Transaktionsplattform jederzeit durch Überschreiben für die Zukunft geändert werden. Angaben zur Zeichnung können durch den Befehl „Zeichnungsvorgang abbrechen“ gelöscht werden und durch eine erneute Eingabe ersetzt werden. Wenn die elektronische Zeichnungsstrecke mit dem Befehl „kostenpflichtig zeichnen“ abgeschlossen ist, ist eine Korrektur nur noch durch einen Widerruf der Zeichnung möglich. Den über die elektronische Zeichnungsstrecke ausgefüllten Zeichnungsschein kann der Anleger jederzeit elektronisch einsehen. Der Zeichnungsschein wird von der FDB ausgedruckt und papierhaft per Post zur Unterschrift an den Anleger gegeben.

Alle Angaben und Unterlagen werden in deutscher Sprache erstellt. Ausgenommen hiervon sind Unterlagen zur Anlage selbst. Diese Unterlagen werden nicht von der FDB erstellt und können auch in einer anderen Sprache erstellt sein. Dies ergibt sich aus den Unterlagen zur Anlage.

§7 Erfüllungsort, Schriftform und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

  1. Hamburg ist Erfüllungsort und, sofern ein solcher zwischen den Parteien wirksam vereinbart werden kann, auch Gerichtsstand. Der Vermittlungsvertrag mit diesen Bedingungen unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts, soweit sie zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden.
  2. Nebenabreden und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen, auch die mündliche Abrede über die Aufhebung der Schriftform, sind nichtig.
  3. Sollten Regelungen des Vermittlungsvertrags mit diesen Bedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchführbare Bestimmung werden die Parteien durch eine solche ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nach Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

*** Anlage 1 ***

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG
Kleine Johannisstraße 4
20457 Hamburg
Fax: 040 – 480 920 – 99
E-Mail: info@fondsboerse.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

*** Anlage 2 ***

Information zum Datenschutz

Diese Anlage enthält Informationen zum Datenschutz und ist in Verbindung mit der Datenschutzerklärung der FDB zu lesen. Die Datenschutzerklärung ist auf der Homepage der FDB unter https://www.fondsboerse.de/datenschutz veröffentlicht und kann auch in Papierform kostenfrei vom Verantwortlichen angefordert werden.

1. Verantwortliche Stelle gem. Art. 3 Nr. 7 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Verantwortliche Stelle gem. Art. 3 Nr. 7 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG (FDB), Kleine Johannisstraße 4, 20457 Hamburg, Tel. 040 – 480920-0, E-Mail-Adresse: info@fondsboerse.de

2.Datenschutzbeauftragter der FDB ist:

Andreas Kortmann, netCo.privacy GmbH, Reimerstwiete 11, 20457 Hamburg, Deutschland, Tel. +49 40 540 9090 0, E-Mail-Adresse: datenschutz@zweitmarkt.de

3. Verarbeitung und Weitergabe von Daten

Die nachstehende Tabelle benennt die Daten, die von der FDB im Zusammenhang mit der Abwicklung des mit dem Maklervertrag erteilten Auftrags erhoben werden und beschreibt im Detail den Zweck der Datenverarbeitung. Die FDB erhält diese Daten in erster Linie von ihren Auftraggebern oder von diesen dazu beauftragten Dritten, von öffentlich zugänglichen Quellen, wie z.B. Handelsregister, oder durch Behördenmitteilungen. Eine darüber hinaus gehende Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt nur mit gesonderter ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen.

4. Tabelle der Personenbezogenen Daten, Zweckbestimmung und weitere Angabe

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit •        E-Mailverarbeitung
•        Allgemeine Kundenverwaltung
•       Telefonaufzeichnung
Zweckbestimmung •        Durchführung der elektronischen Kommunikation
•        Auftragsbearbeitung (insbesondere, Abschluss des Vermittlungsvertrags und dessen Durchführung
•        Buchhaltung, Weiterleitung der Zeichnungsunterlagen,
•       Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (im Wesentlichen KWG, WpHG, AO, GWG, BGB, HGB, DSGVO)
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Art. 6 DSGVO •        Vertrag oder Vertragsanbahnung (Art. 6 Abs. 1 lit. b)
•       Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder des Dritten (Art. 6 Abs. 1 lit. f)
Kreis der betroffenen Personengruppen Auftraggeber der Fondsbörse Beteiligungsmakler AG
Art der gespeicherten Daten bzw. Datenkategorien •        Adressdaten
•        Bankverbindungsdaten
•        Geburtsdatum
•        Name/Vorname/Anrede/Titel
•        Vertragsdaten
•        Vertragsstammdaten
•       Zahlungsdaten
•       Angaben im Zusammenhang mit der Zielmarkt- und Angemessenheitsprüfung
Herkunft der Daten Von den Betroffenen selbst
Interne Empfänger (innerhalb der verantwortlichen Stelle) Alle Mitarbeiter der Fondsbörse Beteiligungsmakler AG
Externe Empfänger und Dritte Treuhänder /Kapitalverwaltungsgesellschaft/ Bank / Vertriebspartner / Revision / Abschlussprüfer / Steuerberater / IT-Dienstleister/ Untervermittler/ Datenpartner
Auftragsverarbeiter IT-Dienstleister
Datenübermittlung in Drittstaaten Nein

 

5. Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sowie die rechtlichen Grundlagen der Datenverarbeitung

  • Durchführung der elektronischen Kommunikation auf Basis von Art. 6 Abs. (1) b)
  • Auftragsbearbeitung auf Basis von Art. 6 Abs. (1) b) und f)
  • Buchhaltung auf Basis von Art. 6 Abs. (1) b), c) und f)
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen auf Basis von Art. 6 Abs. (1) c) und e), z.B. zur Erfüllung des Kreditwesengesetzes, Abgabenordnung, Wertpapierhandelsgesetzes oder Geldwäsche-gesetzes
  • Durchführung von Werbung bei Einverständnis des Kunden auf Basis von Art. 6 Abs. (1) a)
  • DSGVO Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DSGVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

6. Einschaltung Dritter

Die FDB bedient sich bei der Erfüllung ihrer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten externen Dienstleistern und Untervermittlern, an die die FDB die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten übermittelt. Dabei wird sichergestellt, dass der empfangende Dienstleister oder Untervermittler ebenfalls die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes beachtet.

7. Rechte des Auftraggebers in Bezug auf die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Zuge der Durchführung seines Auftrags

Jede betroffene Person hat die vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumten Rechte, die sie von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verlangen kann. Sie kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

a) Recht auf Bestätigung gemäß Artikel 15 DSGVO darüber, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die zusätzlichen Informationen gemäß Artikel 15 DSGVO;
b) Recht auf Auskunft Artikel 15 DSGVO über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten sowie der weiteren in Artikel 15 DSGVO genannten Angaben, sofern nicht § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit den dort genannten Ausnahmen erfüllt sind.
c) Recht auf Berichtigung und Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten gemäß Artikel 16 DS-GVO der sie betreffenden unrichtigen oder unvollständigen personenbezogenen Daten.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden) gemäß Artikel 17 DSGVO, jedoch vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen gemäß Art. 17 III DSGVO und § 35 BDSG, sofern einer der in Artikel 17 DSGVO genannten Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO, sofern eine der dort genannten Voraussetzungen gegeben ist. Die FDB wird nach Geltendmachung dieses Rechts diese Daten dann nur im Rahmen der engen Beschränkungen gemäß Art. 18 II DSGVO verarbeiten.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 DSGVO.
g) Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO.
h) Recht nicht einer auf automatisierten Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 DSGVO beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. Dies gilt auch für Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DSGVO, mithin vor dem 25. Mai 2018, gegenüber dem Verantwortlichen abgegeben wurden. Der Widerruf wirkt allerdings erst für die Zukunft. Vereinbarungen, die vor dem Widerruf getroffen wurden, sind davon nicht betroffen. Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des Verarbeitungsverantwortlichen wenden.
j) Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Jede betroffene Person hat gem. Art. 77 Abs. 1 DSGVO, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.

8. Sonstige Informationen

Die FDB nutzt zur Begründung und Durchführung ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gem. Art. 22 DSGVO und verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling), es sei denn sie ist hierzu aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Anordnungen verpflichtet.

Sofern die Betroffenen der FDB die für die Erfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten erforderlichen Angaben nicht macht, kann die FDB den Vertrag nicht durchführen, Zahlungen nicht abwickeln bzw. Informationen nicht an den Betroffenen versenden.

9. Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Pflichten erforderlich ist oder zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der Verjährungsvorschriften. Danach werden sie unverzüglich gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen, z.B. gem. Kreditwesengesetz, Abgabenordnung, Wertpapierhandelsgesetz, Handelsgesetzbuch, Geldwäschegesetz, betragen zwei bis zehn Jahre. Verjährungsfristen betragen regelmäßig drei Jahre, können aber gem. BGB (Bürgerlichem Gesetzbuch) bis zu 30 Jahre betragen.

*** Anlage 3 ***

Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen

Gemäß insbesondere den Vorgaben aus Art. 47 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 und § 83 Absatz 5 WpHG sowie Artikel 246b EGBGB erteilen wir, die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG, Ihnen hiermit folgende Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen.

A. Informationen über das Finanzinstitut

B. Informationen über die Dienstleistungen
I. Allgemeine Informationen
II. Informationen über die Dienstleistung im Zweitmarkt
III. Informationen über die Dienstleistung im Erstmarkt
IV. Schlussbestimmungen

C. Umgang mit Interessenkonflikten
I. Allgemeine Informationen
II. Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten im Zweitmarkt
III. Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten im Erstmarkt

D. Gültigkeitsdauer

A. Informationen über das Finanzinstitut

Die FDB betreibt die Anlagevermittlung von geschlossenen Fonds, die bereits im Markt platziert sind (Zweitmarkt) und von Anteilen an geschlossenen Fonds, die noch nicht oder noch nicht vollständig am Markt platziert sind (Erstmarkt).

Bei einer Vermittlung im Zweitmarkt schließt der Kunde mit der FDB einen Makler- und Geschäftsbesorgungsvertrag ab, im Erstmarkt einen Vermittlungsvertrag.

Der Vertragspartner des Kunden aus diesen Verträgen ist die Fondsbörse Deutschland Beteiligungs-makler AG (nachfolgend auch „FDB“), vertreten durch die Vorstände Alex Gadeberg und Sven Marxsen.

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Friedhelm Steinberg
Anschrift des Unternehmens und Vorstandes:
Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG
Kleine Johannisstraße 4, 20457 Hamburg
Telefon: 0049 / 40 / 480 920 – 0
Fax: 0049 / 40 / 480 920 – 99
E-Mail: info@fondsboerse.de
Internet: www.fondsboerse.de
Registergericht: Amtsgericht Hamburg, HRB 83767

1. Erlaubnis

Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG erbringt als Finanzdienstleistungsinstitut Finanz-dienstleistungen nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr.1 und Nr.2 KWG und besitzt die hierfür notwendige Erlaubnis. Zudem verfügt Sie über die Erlaubnis, sich im Rahmen der erbrachten Finanzdienstleistung Eigentum und Besitz an Kundengeldern zu verschaffen.
Die Vermittler ID der FDB lautet: 129360

2. Aufsichtsbehörden

Die FDB steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die wie folgt zu erreichen ist:

Dienstsitz Bonn
Graurheindorfer Straße 108
53 117 Bonn
Telefon: 0049 / 228 / 41 08 – 0
Fax: 0049 / 228 / 41 08 – 15 50
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de

Dienstsitz Frankfurt
Marie-Curie-Str. 24-28
60 439 Frankfurt am Main
Telefon: 0049 / 228 / 41 08 – 0
Fax: 0049 / 228 / 41 08 – 123
E-Mail: poststelle-ffm@bafin.de
Internet: www.bafin.de

3. Kommunikationsmittel und Kommunikationssprache

Die maßgebliche Sprache für Kommunikation, Dokumente oder andere Informationen ist Deutsch. Als Kommunikationsmittel stehen Ihnen neben dem persönlichen Kontakt zudem Brief, Telefon, Fax sowie E-Mail zur Verfügung.

4. Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer Kommunikation

Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf die Annahme, Übermittlung oder Aus-führung von Aufträgen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und -nebendienst-leistungen bezieht, muss die FDB aufgrund gesetzlicher Verpflichtung aufzeichnen und für fünf Jahre aufbewahren, bei aufsichtsbehördlicher Anordnung im Einzelfall für bis zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellt die FDB Ihnen eine Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden, gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen Kommunikation für den Bevollmächtigten ebenfalls.

5. Verwahrung von Finanzinstrumenten und Kundengeldern

Eine Verwahrung von Finanzinstrumenten durch die FDB erfolgt nicht.
Gemäß der nach § 32 Kreditwesengesetz erteilten Erlaubnis darf sich die FDB bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum und Besitz an Geldern von Kunden verschaffen. Die FDB nimmt Kundengelder im Rahmen der Anlagevermittlung im Zweitmarkt entgegen und verwahrt diese auf gesonderten Treuhandkonten bei Kreditinstituten, die über eine Erlaubnis zum Einlagengeschäft verfügen.

Die Treuhandkonten sind von anderen Konten, auf denen Gelder der FDB geführt werden, getrennt. Im Zusammenhang mit der Zeichnung von Beteiligungen an geschlossenen Fonds über die Trans-aktionsplattform der FDB im Erstmarkt werden keine Kundengelder von der FDB entgegengenommen.

6. Hinweise zur Einlagensicherung

Die FDB ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, EdW, zugeordnet. Telefon: 030/203 699-5626; Fax: 030/203 699-5630; E-Mail: mail@e-d-w.de; Internet: www.e-d-w.de.

Als Finanzdienstleistungsinstitut ist die FDB verpflichtet, Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungs-geschäften durch die Zugehörigkeit zu einer Entschädigungseinrichtung zu sichern.

Die FDB ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet. Der Umfang der durch die Entschädigungseinrichtung geschützten Verbindlichkeiten ist über die Entschädigungseinrichtung zu erfahren (Telefon: 030/203 699-5626, Fax: 030/203 699-5630, E-Mail: mail@e-d-w.de, Internet: www.e-d-w.de). Ein Entschädigungsanspruch besteht nur, soweit Gelder auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten.

B. Informationen über die Dienstleistungen

I. Allgemeine Informationen

1. Vertrags- und Geschäftskontakte des Kunden (Auftraggebers)

Der Vertragspartner des Kunden aus dem Makler- und Geschäftsbesorgungsvertrag bzw. Vermittlungsvertrag ist die FDB.

2. Hauptgeschäftstätigkeit

Die Hauptgeschäftstätigkeit der FDB besteht in der Vermittlung von Kauf- und Übertragungsverträgen bezüglich unmittelbar oder mittelbar – über einen Treuhänder – gehaltener Beteiligungen an geschlossenen Fonds. Darüber hinaus vermittelt die FDB über eine elektronische Plattform Beteiligungen an im Vertrieb befindlichen geschlossenen Fonds.

3. Kundenkategorie

Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen behandelt die FDB grundsätzlich alle Auftraggeber als Privatkunden im Sinne des § 67 Abs. (3) WpHG, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde etwas gesondert hierzu vereinbart.

4. Zielmarkt

Für die über die Fondsbörse Deutschland vermittelten geschlossenen Fonds bestimmt die FDB einen Zielmarkt. Dabei legt sie fest, welche Kenntnisse und Erfahrungen über die Struktur und die Risiken einer unternehmerischen Beteiligung in Form von geschlossenen Fonds ein Kunde beim Erwerb bzw. der Zeichnung haben sollte.

5. Beschwerdemanagement und außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

Die FDB hat Regelungen zum Umgang mit Kundenbeschwerden getroffen und diese in Beschwerde-management-Grundsätzen dargestellt. Die Grundsätze sind auf der Website www.zweitmarkt.de und www.erstmarkt.de veröffentlicht.

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen betreffend Finanzdienstleistungen kann sich der Verbraucher an folgende öffentliche Schlichtungsstelle wenden:

Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle,
Postfach 11 12 32,
60047 Frankfurt/ Main,
www.bundesbank.de

Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen zu erheben. Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Beschwerdegegner abgeschlossen hat. Der Beschwerdeführer kann sich im Verfahren vertreten lassen. Das Verfahren bestimmt sich nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung.

II. Informationen über die Dienstleistung im Zweitmarkt

1. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung im Zweitmarkt

Die wesentlichen Merkmale der Dienstleistungen der FDB bestehen in Maklerleistungen, insbesondere der Vermittlung von Kauf- und Übertragungsverträgen von Beteiligungen an geschlossenen Fonds. Die FDB vermittelt dabei zwischen Käufern und Verkäufern von Beteiligungen an geschlossenen Fonds. Diese Beteiligungen sind bereits emittiert.

a. Bietverfahren

Die FDB führt den Auftrag des Kunden im Rahmen eines Bietverfahrens aus, sofern der Kunde keine anderslautende Weisung erteilt hat. Die Beteiligung des Verkäufers wird auf der von dem Makler im Internet betriebenen Handelsplattform (erreichbar unter https://handel.zweitmarkt.de) eingestellt.

Die Preisfindung erfolgt durch Angebot und Nachfrage. Soweit Käufer oder Verkäufer keine anders lautende Weisung erteilen, sammelt der Makler Kauf und Verkaufsaufträge, die FDB stellt geschäfts-täglich ab 14:00 Uhr für jede Beteiligung, zu der ausführbare Aufträge vorliegen, einen Preis fest. Der Preis ist so festzusetzen, dass der größtmögliche Umsatz zustande kommt. Zur Ausführung gelangen Kaufaufträge mit den höchsten bzw. Verkaufsaufträge mit dem niedrigsten Preislimit (Preispriorität). Mehrere Aufträge mit demselben Limit sind nach der Reihenfolge ihres Eingangs auszuführen (Zeit Priorität). Die Auftragsausführung erfolgt zu dem Preis, der sich aus dem Mittel der beiden besten ausführbaren Kaufaufträge ergibt. Liegt nur ein ausführbarer Auftrag auf der Kaufseite vor, bestimmt sich der Preis nach dem Mittel aus dem Kauf- und dem Verkaufsauftrag mit dem höchsten ausführbaren Preislimit.

b. Direktgeschäft

Im Falle einer anderslautenden Weisung des Kunden sucht die FDB im Rahmen des sog. Direktgeschäfts im Auftrag des Kunden einen Kauf- oder Verkaufsinteressenten für die betreffende Beteiligung. Dabei wird sie ein passendes Angebot aus den ihr für das Direktgeschäft erteilten Aufträgen auswählen oder Dritte als Untervermittler mit der Suche nach einem entsprechenden Angebot beauftragen. Ergänzend zu. Ziff.1 und 2 gilt für die Nutzung der Handelsplattform die Marktordnung Geschlossene Fonds der BÖAG Börsen AG in der jeweils gültigen Fassung.

2. Mitteilung über getätigte Geschäfte

Unverzüglich nach erfolgreicher Vermittlung, erhält der Kunde eine detaillierte Abrechnung zu dem vermittelten Geschäft.

3. Grundsätze über die Ausführung von Aufträgen im Zweitmarkt

a) Bei der durch die FDB vorgenommenen Anlagevermittlung werden die Anlageentscheidungen allein durch den Kunden getroffen. Die FDB stellt dem Kunden die Finanzinstrumente lediglich vor und informiert ggf. über ihre Ausgestaltung. Der Kunde weist die FDB an, Veräußerer oder Erwerber für die Finanzinstrumente, die Gegenstand der jeweiligen Vermittlung sind, zu vermitteln. Ein anderweitiger Erwerb oder eine anderweitige Veräußerung ist nicht möglich. Aufgrund dieser Besonderheiten des Zweitmarktes für geschlossene Fonds kann eine bestmögliche Auftragsdurchführung, insbesondere auch unter Berücksichtigung des bestmöglichen Preises als einziges Kriterium, nicht sichergestellt werden.

b) Die FDB ist als Makler am Zweitmarkt für Beteiligungen der Fondsbörse Deutschland tätig, der von der BÖAG Börsen AG organisiert wird.

Die Kunden der FDB sind sowohl Käufer als auch Verkäufer. Die Bedingungen des Handels und alle damit verbundenen Kosten sind transparent und umfassend in dem jeweils aktuellen Makler- und Geschäftsbesorgungsauftrag dargelegt und über die Website der FDB (www.zweitmarkt.de) abrufbar. Der Makler- und Geschäftsbesorgungsauftrag enthält Bedingungen, die Änderungen unterliegen können, ohne dass ein separater Hinweis dazu vor erneutem Abschluss eines Makler- und Geschäftsbesorgungsauftrages erfolgt. Die FDB wird im Rahmen der vorgenannten vertraglichen Maßstäbe ferner ergänzend andere relevante Kriterien (z.B. Marktordnung Geschlossene Fonds) beachten. Dabei geht die FDB davon aus, dass der Kunde vorrangig den – unter Berücksichtigung sämtlicher mit dem Ausführungsgeschäft verbundenen Kosten – bestmöglichen Preis erzielen will. Da im Zeitverlauf nach der Auftragserteilung eine Entwicklung etwa am Markt erzielbarer Preise zum Nachteil des Kunden nicht ausgeschlossen werden kann, werden vor allem solche Wege zur Ausführung des Auftrages berücksichtigt, über die eine vollständige Ausführung wahrscheinlich und zeitnah möglich ist. Bei der Gewichtung der Maßstäbe wurden die Merkmale des Kunden, des Auftrags, der Beteiligung sowie des Ausführungsweges berücksichtigt.

c) Der Kunde kann der FDB Weisungen erteilen, über welchen Ausführungsweg sein Auftrag ausgeführt werden soll. Solche Weisungen haben grundsätzlich Vorrang.

Hinweis: Liegt eine Kundenweisung vor, wird die FDB den Auftrag entsprechend der Weisung aus-führen und ist insoweit nicht verpflichtet, den Auftrag gemäß den hier vorliegenden Grundsätzen zur bestmöglichen Ausführung auszuführen.

d) Soweit außergewöhnliche Marktverhältnisse oder eine Marktstörung eine von diesen Ausführungsgrundsätzen abweichende Ausführung erforderlich machen, wird die FDB diese unter Wahrung des Kundeninteresses wählen.

e) Sofern die FDB ihrem Kunden Informationen über die jeweils gehandelte Beteiligung erteilt, kann für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden. Jegliche diesbezügliche Haftung wird daher für die FDB ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist.

f) Die FDB wird diese Ausführungsgrundsätze mindestens jährlich überprüfen. Außerhalb des Jahresrhythmus wird eine Überprüfung dann vorgenommen, wenn der Makler von einer wesentlichen Veränderung Kenntnis erhält, die dazu führt, dass über die vorgesehenen Ausführungswege eine Ausführung von Aufträgen nicht mehr gleich bleibend im bestmöglichen Interesse des Kunden gewährleistet ist.

4. Zustandekommen des Vertrages

Grundlage ist ein zwischen der FDB und dem Kunden – der sowohl Käufer als auch Verkäufer sein kann – abzuschließender Makler- und Geschäftsbesorgungsauftrag. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde den Makler- und Geschäftsbesorgungsauftrag als Auftraggeber unterzeichnet und die FDB das unterzeichnete Angebot durch gesonderte Erklärung annimmt. Sowohl das Angebot des Auftraggebers als auch die Annahmeerklärung durch den Makler erfolgt in Textform.

5. Spezielle Risiken und Erträge

Der Preis von Zweitmarktbeteiligungen unterliegt Marktschwankungen, die von Angebot und Nach-frage der jeweiligen Beteiligung abhängen. Angebot und Nachfrage werden insbesondere durch die Entwicklung des Fonds beeinflusst. Die FDB hat auf die Entwicklung des Fonds keinen Einfluss. Sie hat auch keinen Einfluss auf Angebot und Nachfrage und ebenso wenig auf Preisschwankungen und Preisentwicklungen der Beteiligungen auf dem Finanzmarkt.

Bei den zu veräußernden Beteiligungen handelt es sich um unmittelbar oder mittelbar – über einen Treuhänder – gehaltene Anteile an Publikumskommanditgesellschaften. Daraus ergeben sich spezielle Risiken rechtlicher Art, z.B. die Kommandithaftung, die den Kunden kraft Gesetzes und durch den Gesellschafts- und Treuhandvertrag des Fonds treffen kann, sowie steuerrechtliche Effekte, die sich zum Nachteil der Kaufvertragsparteien auswirken können. Weitere spezielle Risiken ergeben sich aus dem spezifischen Anlageobjekt des Fonds (z.B. Immobilie, Schiff) und der jeweiligen Marktsituation, die die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds und damit der Beteiligung und deren Ertragslage beeinflussen. Einzelheiten zu den speziellen Risiken enthalten der Emissionsprospekt des Fonds sowie dessen Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse.

Die in der Vergangenheit erwirtschafteten wirtschaftlichen Erträge einer Beteiligung sind daher kein Indikator für zukünftige Erträge.

Bereits erhaltene Auszahlungen von geschlossenen Fonds können unter bestimmten Umständen auch dann von dem jeweiligen Zeichner zurückgefordert werden, wenn dieser seine Beteiligung bereits veräußert hat.

Wegen der weiteren mit der Veräußerung bzw. dem Erwerb verbundenen Risiken wird auf die kostenlos zur Verfügung gestellten „Kundeninformationen zu geschlossenen Beteiligungen“ verwiesen.

6. Leistungsvorbehalt

Ein Vorbehalt, eine gleichwertige Leistung zu erbringen oder die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit zu erbringen, ist hinsichtlich der Maklerleistung nicht vereinbart.

Die FDB übernimmt keine Haftung dafür, dass dem Auftraggeber ein Käufer bzw. ein Verkäufer nachgewiesen wird, ein Kaufvertrag bzgl. der Beteiligung zustande kommt oder ein abgeschlossener Kaufvertrag tatsächlich durchgeführt wird. Die FDB tritt selbst nicht als Käufer oder Verkäufer der Beteiligungen auf und wird nicht Vertragspartei des zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abzuschließenden Kaufvertrags.

Die Einschaltung Dritter erfolgt ausschließlich nach freiem Ermessen der FDB.

7. Gesamtpreis

Die Maklerleistung wird in Form der Maklerprovision vergütet. Sie ergibt sich aus dem im Makler- und Geschäftsbesorgungsauftrag festgelegten Prozentsatz des Kaufpreises der vermittelten Beteiligung bzw. der dort genannten Mindestprovision. Die Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer gesondert gezahlt. Bei Beteiligungen, die nicht auf Euro lauten, wird zusätzlich zu der genannten Provision ein Bearbeitungsentgelt von 250,- in der jeweiligen Fondswährung der Beteiligung berechnet.

Da der Kaufpreis der jeweiligen Beteiligung zum Abschluss des Makler- und Geschäftsbesorgungs-auftrages noch nicht feststeht, kann ein konkreter Gesamtpreis der Maklerprovision zu diesem Zeitpunkt nicht beziffert werden. Grundlage der Kaufpreisberechnung ist das in § 4 Ziffer 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Verfahren.

Die Kaufpreiszahlung erfolgt über ein Treuhandkonto der FDB. Hierbei fällt für jede Partei des Kaufvertrages ein Transaktionsentgelt an, das bei Beteiligungen, die auf Euro lauten, Euro 30,- je Partei beträgt. Bei Beteiligungen, die nicht auf Euro lauten, beträgt das von jeder Partei zu leistende Transaktionsentgelt 30 Einheiten in der jeweiligen Fondswährung der Beteiligung.

8. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten

Endet der Makler- und Geschäftsbesorgungsauftrag nach Vermittlung ohne Abschluss eines Kauf- und Übertragungsvertrages, so kann die FDB zur Abgeltung ihrer Aufwendungen (ohne allgemeine Geschäftskosten und Zeitaufwand) die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von Euro 395,- verlangen. Spezifische zusätzliche Kosten für die Benutzung von Telefon, Fax oder Schriftverkehr werden dem Kunden durch die FDB nicht in Rechnung gestellt. Liefer- und Versandkosten entstehen nicht. Sofern der Auftraggeber nach Vermittlung und vor Abschluss eines Kauf- und Übertragungsvertrages eine Änderung seines Auftrages beabsichtigt, kann die FDB den ihr hierdurch entstandenen Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

Zusätzlich zur genannten Maklerprovision können bei der Übertragung der Beteiligung weitere Kosten anfallen. Neben dem Kaufpreis können dies insbesondere Treuhandgebühren, Umschreibungskosten, Bearbeitungsgebühren, Kosten der Handelsregisteranmeldung und Handelsregistereintragung sowie sonstige Kosten sein, die aufgrund der Veräußerung der Beteiligung nach den für den Fonds geltenden Regelungen – insbesondere des Gesellschaftsvertrages, der Beschlüsse und Verträge der Fondsgesellschaft und des Treuhandvertrages – anfallen.

9. Einzelheiten hinsichtlich Zahlung und Erfüllung

Die Maklerleistung ist erfüllt, wenn zwei Vertragsparteien zusammengeführt sind und ein Kauf- und Übertragungsvertrag von diesen über die Beteiligung abgeschlossen ist. Der Anspruch auf Makler-provision entsteht mit Abschluss des Kauf- und Übertragungsvertrages über die Beteiligung. Sie ist mit Rechnungsstellung fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt, indem der Käufer den aus dem vermittelten Kauf- und Übertragungsvertrag geschuldeten Kaufpreis, die Käuferprovision, das Entgelt für die Treuhandkonto-Abwicklung und ein ggf. anfallendes Bearbeitungsentgelt bei Fremdwährungsfonds und Kosten Dritter für die Übertragung der Beteiligung auf das im Kauf- und Übertragungsvertrag genannte Treuhandkonto der FDB zahlt. Die Verkäuferprovision, das Entgelt für die Treuhandkonto-Abwicklung und ein ggf. anfallendes Bearbeitungsentgelt bei Fremdwährungsfonds werden vom Kaufpreis abgezogen und einbehalten. Nach Abzug weiterer, im Kauf- und Übertragungsvertrag genannter und angefallener Kosten und Beträge (siehe oben, Ziffer 9) wird der Differenzbetrag an den Verkäufer ausgezahlt. Damit ist die Geschäftsbesorgungsleistung erfüllt.

10. Widerrufsrecht

Der Kunde kann seine auf Abschluss des Makler- und Geschäftsbesorgungsauftrages gerichtete Erklärung widerrufen. Die Einzelheiten des Widerrufsrechts, insbesondere die Abwicklung und die Rechtsfolgen, ergeben sich aus der dem Makler- und Geschäftsbesorgungsauftrag beiliegenden Widerrufsbelehrung.

III. Informationen über die Dienstleistung im Erstmarkt

1. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung im Erstmarkt

Vermittlung im Erstmarktgeschäft

Die wesentlichen Merkmale der Dienstleistungen der FDB bestehen in Maklerleistungen, gerichtet auf die Vermittlung von Gelegenheiten zum Erwerb von Beteiligungen an geschlossenen AIF. Die FDB vermittelt dabei zwischen Käufern (Erwerber/Investoren) und Anbietern (Emittenten) von Beteiligungen an geschlossenen AIF. Diese Beteiligungen befinden sich in der Emissions- bzw. Verkaufsphase.

Die in der Emissionsphase befindlichen geschlossenen AIF werden auf der von der FDB im Internet bereitgestellten Transaktionsplattform (erreichbar unter https://www.fondsboerse.de) eingestellt.

Investoren haben über die Transaktionsplattform die Möglichkeit einen Kaufauftrag abzugeben (Zeichnungserklärung), der von der FDB an den Emittenten der jeweiligen Beteiligung weitergeleitet wird. Der Emissionspreis sowie ein ggf. anfallender Ausgabeaufschlag (Agio) werden von dem Emittenten festgelegt und dem Investor im Zuge des Zeichnungsprozesses offengelegt.

2. Mitteilung über getätigte Geschäfte

Unverzüglich nach erfolgreicher Vermittlung, erhält der Kunde eine detaillierte Kostenaufstellung zu dem vermittelten Geschäft.

3. Grundsätze über die Ausführung von Aufträgen bei einer Vermittlung von geschlossenen Fonds, die sich noch in der Platzierungsphase befinden

a) Bei der durch die FDB vorgenommenen Anlagevermittlung werden die Anlageentscheidungen allein durch den Kunden getroffen. Die FDB stellt dem Kunden die Finanzinstrumente lediglich vor und informiert ggf. über ihre Ausgestaltung. Der Kunde weist die FDB an, Veräußerer für die Beteiligung an dem noch nicht platzierten geschlossenen Fonds, die Gegenstand der jeweiligen Vermittlung sind, zu vermitteln. Ein anderweitiger Erwerb ist nicht möglich. Der Preis für die Beteiligung an dem noch nicht platzierten geschlossenen Fonds legt nicht die FDB, sondern Dritte, insbesondere das Emissionshaus, fest. Aufgrund dieser Struktur kann bei einer Vermittlung der Grundsatz der bestmöglichen Preisfindung für den Kunden nicht angewendet werden.

b) Die FDB ist als Makler am Erstmarkt für Beteiligungen der Fondsbörse Deutschland tätig, der von der BÖAG Börsen AG organisiert wird.

Die Bedingungen für die Nutzung der Plattform www.fondsboerse.de sind transparent und umfassend in den Bedingungen der Anlagevermittlung über die Transaktionsplattform der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG dargelegt und über die Website der FDB (www.fondsboerse.de) abrufbar. Diese Bedingungen enthalten Regelungen, die Änderungen unterliegen können, ohne dass ein separater Hinweis dazu vor erneuter Nutzung der Plattform erfolgt.

c) Sofern die FDB ihrem Kunden Informationen über die jeweilige Beteiligung an einem noch nicht platzierten geschlossenen Fonds erteilt, kann für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden. Jegliche diesbezügliche Haftung wird daher für die FDB aus-geschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist.

d) Die FDB wird diese Ausführungsgrundsätze mindestens jährlich überprüfen. Außerhalb des Jahresrhythmus wird eine Überprüfung dann vorgenommen, wenn der Makler von einer wesentlichen Veränderung Kenntnis erhält, die dazu führt, dass über die vorgesehenen Ausführungswege eine Ausführung von Aufträgen nicht mehr gleichbleibend im bestmöglichen Interesse des Kunden gewährleistet ist.

4. Zustandekommen des Vertrages bei Vermittlungen im Erstmarkt

Grundlage ist ein zwischen der FDB und dem Kunden abzuschließender Vermittlungsvertrag. Dieser Vertrag kommt zustande, indem der Kunde in der Zeichnungsstrecke elektronisch bestätigt, dass er die Bedingungen der Anlagevermittlung über die Transaktionsplattform der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG (AGB) akzeptiert und die FDB ihrerseits den Vermittlungsauftrag durch Weiterleitung der Zeichnung an die Kapitalverwaltungsgesellschaft annimmt. Dabei werden sämtliche Unterschriften des Auftraggebers, einschließlich der Bestätigung des Erhalts näher bezeichneter Unterlagen, bei der Registrierung durch das Anklicken einer entsprechenden Bestätigung auf der Transaktionsplattform der FDB oder durch Zurücksendung einer Bestätigungs-E-Mail/-Nachricht ersetzt.

Sowohl das Angebot des Auftraggebers als auch die Annahmeerklärung durch den Makler erfolgt in Textform.

5. Spezielle Risiken und Erträge bei Vermittlungen im Erstmarkt

Informationen über Finanzinstrumente – Risikohinweise

Bei den zu vermittelnden geschlossenen AIF handelt es sich um unmittelbar oder mittelbar – über einen Treuhänder – gehaltene Anteile an Publikumskommanditgesellschaften. Dabei können wesentliche Risiken auftreten, die in anlegerspezifische, allgemein wirtschaftliche Risiken und den speziellen, von der Art des Investmentvermögens abhängigen Risiken unterschieden werden können. Die konkreten Risiken und ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten hängen maßgeblich von der spezifischen Konstruktion des Investmentvermögens, dem jeweiligen Fondsobjekt und den individuellen Rahmenbedingungen des jeweiligen als Beteiligung angebotenen geschlossenen AIF ab. Hierbei ist zu beachten, dass sich auch mehrere Risiken kumulieren und gegenseitig verstärken können, was zu besonders starken Veränderungen des Wertes des AIF führen kann.

Wegen genereller Informationen der mit dem Erwerb verbundenen Risiken wird auf die kostenlos zur Verfügung gestellten „ZIA-Basisinformationen über geschlossene Investmentvermögen“ verwiesen.

Einzelheiten zu den speziellen Risiken der angebotenen Beteiligung sind zudem dem jeweiligen Verkaufsprospekt zu entnehmen.

6. Vermittlung im Erstmarkt

Die FDB übernimmt keine Haftung dafür, dass der von dem Auftraggeber angestrebte Beteiligungserwerb tatsächlich zustande kommt und eine an den Anbieter des AIF gerichtete Zeichnungserklärung von diesem angenommen wird. Die FDB tritt selbst nicht als Verkäufer der Beteiligungen auf und wird nicht Vertragspartei des angestrebten Beteiligungserwerbs.

Die Einschaltung Dritter erfolgt ausschließlich nach freiem Ermessen der FDB.

7. Gesamtpreis bei Vermittlungen im Erstmarkt

Die Leistung der FDB wird in Form einer Vermittlungsprovision vergütet, die von dem Anbieter der Beteiligung im Falle eines tatsächlich durchgeführten Beteiligungserwerbs an die FDB gezahlt wird. Eine darüberhinausgehende Provision, die vom Erwerber zu entrichten ist, wird nicht erhoben.

Die vom Anbieter zu zahlende Provision ist ein festgelegter Prozentsatz des Nominalbetrages der erworbenen Beteiligung. Der jeweilige Prozentsatz ergibt sich aus einer Vereinbarung, die zwischen dem Anbieter und der FDB geschlossen wird bevor die Anteile an dem geschlossenen AIF auf der Transaktionsplattform der FDB zur Zeichnung bereitgestellt werden. Der Erwerber wird vor Abgabe seiner Zeichnungserklärung über die konkrete Provisionshöhe informiert.

Weitere für die Maklerleistung geschuldete Preisbestandteile seitens der FDB bestehen nicht.

8. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten bei Vermittlungen im Erstmarkt

Kommt nach Abgabe der Zeichnungserklärung – gleich aus welchem Grunde – ein Beteiligungserwerb nicht zustande, entstehen für den Zeichner aufgrund des Makler- und Geschäftsbesorgungsvertrages keine Kosten.

Für den Zeichner können bei dem Beteiligungserwerb neben dem Nominalbetrag der Beteiligung (Kaufpreis) zusätzliche Kosten anfallen. Neben einem vom Anbieter ggf. erhobenen Ausgabeaufschlags (Agio) können dies insbesondere Kosten einer Handelsregisteranmeldung und -eintragung sowie sonstige Kosten sein, die aufgrund des Erwerbs der Beteiligung nach den für den Fonds geltenden Regelungen anfallen (insbesondere des Gesellschaftsvertrages, der Beschlüsse und Verträge der Fondsgesellschaft und des Treuhandvertrages).

Diese ergeben sich jeweils aus den durch den Anbieter / die Emittentin / den Treuhänder o.ä. zur Verfügung gestellten Informationen.

9. Einzelheiten hinsichtlich Zahlung und Erfüllung bei Vermittlungen im Erstmarkt

Die Maklerleistung ist erfüllt, wenn die auf den Erwerb der Beteiligung gerichtete Zeichnungs-erklärung von dem Anbieter rechtsverbindlich angenommen worden ist. Damit ist die Geschäftsbesorgungsleistung erfüllt.

Die vom Anbieter zu zahlende Provision ist mit Rechnungsstellung fällig und wird von diesem auf das von der FDB benannte Konto gezahlt.

10. Widerrufsrecht

Der Kunde kann seine auf Abschluss des Vermittlungsauftrags gerichtete Erklärung widerrufen. Die Einzelheiten des Widerrufsrechts, insbesondere die Abwicklung und die Rechtsfolgen, ergeben sich aus der Anlage zu den Bedingungen der Anlagevermittlung über die Transaktionsplattform der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG

IV           Schlussbestimmungen

1. Gewährleistungsrechte
Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

2. Vertragliche Kündigungsbedingungen, Vertragsstrafe

Vertragsgemäß ist eine Kündigung von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Die Kündigung bedarf der Textform. Sie ist der FDB gegenüber zu erklären. Die Änderung eines Auftrages stellt eine Kündigung bei gleichzeitiger Erteilung eines Neuauftrages dar. Abgesehen von dieser Kündigungsmöglichkeit hat der Kunde das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Vertragsstrafen sind nicht vereinbart.

3. Vertragliche Mindestlaufzeit

Eine Mindestvertragslaufzeit ist ausdrücklich zwischen den Parteien nicht vereinbart. Sie ergibt sich jedoch mittelbar aus dem Umstand, dass der Vertrag ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann. Folglich beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwei Wochen.

4. Haftung

Es ist nicht auszuschließen, dass der Kauf bzw. Verkauf der Beteiligung zu Haftungsrisiken oder steuerlichen Belastungen des Auftraggebers führt. Der Makler übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.

Die FDB übernimmt für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dem Anleger überlassenen Informationsunterlagen keine Verantwortung. FDB führt ferner keine Plausibilitätsprüfung der Anlage (auch nicht anhand der Informationsunterlagen) durch.

Die FDB übernimmt keine Verantwortung dafür, dass der von einem Anleger gezeichnete AIF unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers sowie seiner Anlageziele und finanziellen Verhältnisse für ihn geeignet ist. Die FDB übernimmt auch keine Gewähr für die Erreichung der vom Auftraggeber mit dem Auftrag verfolgten wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und sonstigen Ziele.

Der Makler haftet auch im Übrigen nur, soweit ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungs-gehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers oder vertragswesentlicher Pflichten des Maklers.

Diese Haftungsbeschränkung wirkt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Maklers.

Die Einholung rechtlicher und steuerlicher Beratung wird ausdrücklich empfohlen. Der Makler übernimmt keine Rechts- oder Steuerberatung.

5. Erfüllungsort, Anwendbares Recht und Gerichtsstand und sonstiges

Vertragssprache

Die Sprache für Vertragsbedingungen, Vorabinformationen sowie die Sprache, in der sich die FDB mit Zustimmung des Kunden verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrages zu kommunizieren, ist Deutsch.

Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Leistungen der FDB ist Hamburg.

Anwendbares Recht

Dem Vertragsverhältnis zwischen FDB und dem Kunden liegt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts, soweit sie zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden, zugrunde.

Gerichtsstand

Eine Gerichtsstandsvereinbarung wurde mit dem Kunden ebenfalls nicht getroffen, sofern er nicht Kaufmann ist. In diesem Fall ist Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.

C. Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten

I. Allgemeine Informationen
Interessenkonflikte lassen sich bei Finanzdienstleistungsunternehmen, die wie die FDB, für Anbieter und Investoren Vermittlungsdienstleistungen erbringen, nicht immer ausschließen.

Um die Arten relevanter Interessenkonflikte zu erkennen, hat FDB geprüft, inwieweit sie selbst, ihre Mitarbeiter oder Personen oder Unternehmen, die direkt oder indirekt durch Kontrolle mit ihr verbunden sind, aufgrund der Erbringung der Wertpapierdienstleistung

  • zu Lasten von Kunden einen finanziellen Vorteil erzielen oder Verlust vermeiden könnte,
  • am Ergebnis einer für Kunden erbrachten Dienstleistung oder eines für diese getätigten Geschäfts ein Interesse hat, das nicht mit dem Kundeninteresse an diesem Ergebnis über-einstimmt,
  • einen finanziellen oder sonstigen Anreiz hat, die Interessen eines Kunden oder einer Kundengruppe über die Interessen anderer Kunden zu stellen,
  • im Zusammenhang mit der für einen Kunden erbrachten Dienstleistung über die hierfür übliche Provision oder Gebühr hinaus von einem Dritten eine Zuwendung im Sinne von § 70 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes erhält oder in Zukunft erhalten könnte.

Vor diesem Hintergrund sind nachfolgend beschriebene potentielle Interessenkonflikte herausgearbeitet und folgende Maßnahmen zur Vermeidung etabliert worden.

II. Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten im Zweitmarkt

1. Verhältnis FDB / Kunde

a) Im Verhältnis der FDB zum Kunden kann es im Einzelfall zu Interessenkonflikten kommen, da die FDB sowohl für Käufer als auch den Verkäufer bzw. Anbieter/Emittent als Vermittler tätig wird. Auch wenn die Kunden auf diesen Konflikt bei Abschluss des Makler- und Geschäftsbesorgungsauftrages hingewiesen werden, kann dieser Konflikt bei der Preisfeststellung evident werden, da die Interessen von Käufer und Verkäufer dabei diametral auseinanderlaufen. Während der Käufer einen möglichst geringen Kaufpreis zahlen möchte, ist das Interesse der Verkäufer auf die Erzielung eines möglichst hohen Kaufpreises gerichtet.

Um diesen Interessenkonflikt zu beherrschen und bestmöglich auszugleichen, sind folgende Mechanismen beim Handel an der Fondsbörse Deutschland etabliert worden:

Es werden nur limitierte Aufträge angenommen. Die Ausführung unlimitierter Kundenorders wird nicht vorgenommen.

Die Preisfeststellung erfolgt nach feststehenden Regeln, die in einer von den Betreibern des Marktes erlassenen Marktordnung festgelegt worden sind. Die FDB ist zur Einhaltung dieser Regelungen verpflichtet und macht diese in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch zum Vertragsgegenstand mit Ihren Kunden.

Der Mechanismus bei der Preisfeststellung stellt sicher, dass die Interessen von Käufer und Verkäufer angemessen zum Ausgleich gebracht werden. So erfolgt die Auftragsausführung zu dem Preis, der sich aus dem Mittel der beiden besten ausführbaren Kaufgebote ergibt. Liegt nur ein ausführbares Gebot auf der Kaufseite vor, bestimmt sich der Preis nach dem Mittel aus dem Kauf- und dem Verkaufsgebot mit dem höchsten ausführbaren Preislimit.

Die Einhaltung der Preisfeststellungsregeln wird durch externe Dritte, nämlich durch Mitarbeiter der Handelsüberwachungsstelle der Börse Hamburg, handelstäglich überwacht.

Bei berechtigten Einwänden gegen die Preisfeststellung seitens der Überwachungsinstanz werden die erforderlichen Korrekturen vorgenommen.

b) Die der FDB der Höhe nachzustehende Courtage ist entsprechend der im Makler- und Geschäftsbesorgungsauftrag enthaltenen Regelung von dem Kurswert der vermittelten Beteiligung abhängig. Insofern hat FDB ein latentes Interesse an möglichst hohen Kursen, da dann die Berechnung der Courtage auf einer höheren Basis (= Kurswert) erfolgt. Dies läuft dem Interesse der Käufer an möglichst niedrigen Kaufpreisen zuwider.

Diesem potentiellen Interessenkonflikt wird ebenfalls durch die o.g. Maßnahmen, d.h. durch die Preisfeststellungsregeln begegnet.

c) Da der FDB keine Eigengeschäfte tätigt, können aus einem etwaigen Interesse des Instituts an der Erzielung von Eigenhandelsgewinnen keine Interessenkonflikte im Verhältnis zu ihren Kunden entstehen, die bei den Kunden zu finanziellen Verlusten und bei FDB zu Gewinnen zu Lasten der Kunden führen könnten.

d) Konfliktsituationen durch das Bevorzugen von Kundeninteressen gegenüber anderen Kunden könnten im Rahmen der Preisfeststellung dadurch entstehen, dass bei Vorliegen mehrerer Aufträge einzelne Aufträge willkürlich nicht ausgeführt werden. Insoweit sehen die Preisfeststellungsregeln vor, dass zunächst die Kaufaufträge mit den höchsten bzw. Verkaufsaufträge mit den geringsten Preislimits (Preispriorität) auszuführen sind. Mehrere Gebote mit demselben Limit sind nach der Reihenfolge ihres Eingangs auszuführen (Zeitpriorität).

e) Die FDB erhält im Zusammenhang mit den von ihr durchgeführten Wertpapierdienstleistungen keine Zuwendungen oder sonstigen finanziellen Anreize, so dass unter diesem Gesichtspunkt keine Interessenkonflikte bestehen. Die FDB gewährt einigen ausgewählten Kooperationspartnern oder Dritten, die in die Vermittlung der Beteiligung eingeschaltet werden, Zuwendungen, die den Kunden vor Vertragsschluss offengelegt werden.

2. Verhältnis Mitarbeiter / Kunde

a) Interessenkonflikte aufgrund von Kenntnissen der Mitarbeiter der FDB über vertrauliche Informationen zu den Handelsgegenständen können auftreten. Es kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis über bisher nicht öffentlich bekanntgegebene wesentliche Informationen erlangen. FDB begegnet diesem denkbaren Interessenskonflikt mit strengen Handelsrestriktionen für die Mitarbeiter auf dem Zweitmarkt. So ist es den Mitarbeitern untersagt, eigene Dispositionen gegen Kundenorders zu stellen. Ferner existieren Handlungsanweisungen für Mitarbeitergeschäfte. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch die Compliance-Stelle überwacht.

b) Möglichen Interessenkonflikten aufgrund der Annahme von Zuwendungen wird durch interne Richtlinien begegnet. So verbietet der mit jedem Mitarbeiter vereinbarte Verhaltenskodex grundsätzlich die Annahme von Zuwendungen.

c) Generell können erfolgsbezogene Vergütungen für Mitarbeiter zur Begründung von Interessen-konflikten führen. Die FDB besitzt ein auf die Branche „Finanzdienstleistung“ zugeschnittenes Vergütungssystem. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems stellt sicher, dass Kundeninteressen durch die Vergütung nicht beeinträchtigt werden.

II. Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten bei Vermittlungen im Erstmarkt

1. Verhältnis FDB / Kunde

a) Im Verhältnis der FDB zum Kunden kann es im Einzelfall zu Interessenkonflikten kommen, da die FDB sowohl für den Anbieter der zu vermittelnden Finanzprodukte als auch den Investor als Vermittler tätig wird. Die Interessen von Anbieter und Investor laufen insbesondere bei der Bemessung des Kaufpreises auseinander. Während die Investoren einen möglichst geringen Kaufpreis zahlen möchten, ist das Interesse der Emittenten auf die Erzielung eines möglichst hohen Kaufpreises gerichtet. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass FDB nicht in die Ermittlung des Kaufpreises für die zu vermittelnden Finanzprodukte involviert ist. Die Preisgestaltung obliegt ausschließlich dem Emittenten, der für den Erwerb der Anteile einen Festpreis zzgl. eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags vorgibt.

b) Die FDB erhält ihre Provision ausschließlich von den jeweiligen Emittenten. Den Investoren stellt die FDB für ihre Leistung keine Provision in Rechnung. Dies könnte dazu führen, dass sich die FDB vordringlich den Interessen der Emittenten verpflichtet fühlt. Diesem möglichen Konflikt wird dadurch begegnet, dass der auf der Transaktionsplattform integrierte digitale Vermittlungsprozess vollumfänglich die gesetzlichen Informations- und Wohlverhaltenspflichten abbildet. Damit wird für die Investoren ein Rahmen geschaffen, damit diese in angemessener Weise eigenverantwortlich ihre Investitionsentscheidungen treffen können. Eine Einflussnahme seitens der FDB auf die Entscheidung des Kunden findet nicht statt.

c) Die der FDB der Höhe nach zustehende Provision ist entsprechend der jeweiligen Vereinbarungen mit den Emittenten von dem Kaufpreis der zu vermittelnden Beteiligung abhängig. Insofern hat die FDB ein latentes Interesse an möglichst hohen Kaufpreisen, da dann die Berechnung der Provision auf einer höheren Basis (= Kaufpreis) erfolgt. Dies läuft dem Interesse der Investoren an möglichst niedrigen Kaufpreisen zuwider. In diesem Zusammenhang gilt – ebenso wie unter lit. a -, dass die FDB die Anteile zu einem von dem Emittenten festgelegten Kaufpreis vermittelt, auf den sie selbst keinen Einfluss hat.

d) Die FDB begibt nicht selbst Anteile oder verkauft Beteiligungen aus dem eigenen Bestand. Insofern verfolgt die FDB keine Eigenhandelsinteressen, aus denen heraus Interessenkonflikte zu Kunden entstehen, die bei den Kunden zu finanziellen Verlusten und bei der FDB zu Gewinnen zu Lasten der Kunden führen könnten.

e) Konfliktsituationen durch das Bevorzugen von Kundeninteressen gegenüber anderen Kunden werden dadurch vermieden, dass die abgegeben Zeichnungsaufträge einen Zeitstempel erhalten und mit dieser Information an die Emittenten weitergereicht werden. Zudem hat die FDB keinerlei Einfluss auf die jeweilige Entscheidung der Emittenten, ob sie die Beitrittserklärung des Investors annehmen.

f) Die FDB erhält im Zusammenhang mit den von ihr durchgeführten Wertpapierdienstleistungen keine Zuwendungen oder sonstigen finanziellen Anreize, so dass unter diesem Gesichtspunkt keine Interessenkonflikte bestehen.

2. Verhältnis Mitarbeiter / Kunde

a) Generell können erfolgsbezogene Vergütungen für Mitarbeiter zur Begründung von Interessen-konflikten führen. Die FDB besitzt ein auf die Branche „Finanzdienstleistung“ zugeschnittenes Vergütungssystem. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems stellt sicher, dass Kundeninteressen durch die Vergütung nicht beeinträchtigt werden.

b) Möglichen Interessenkonflikten aufgrund der Annahme von Zuwendungen wird durch interne Richtlinien begegnet. So verbietet der mit jedem Mitarbeiter vereinbarte Verhaltenskodex grundsätzlich die Annahme von Zuwendungen.

D. Gültigkeitsdauer

Die vorstehenden Informationen behalten ihre Gültigkeit bis zur Aktualisierung durch die FDB.

Stand: Juni 2020

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