Alternative Investments werden auch als unternehmerische Beteiligungen bezeichnet und unterliegen vor allem unternehmerischen Risiken.
Risiken Alternativer Investments
Geschlossene Fondsbeteiligungen unterliegen aufgrund ihres Konstrukts als unternehmerische Beteiligung in erster Linie klassischen unternehmerischen Risiken. Ist das Konzept des Unternehmens nicht erfolgreich – erzielt beispielsweise die Immobilie dauerhaft keine Mieteinnahmen oder erzeugt die Solaranlage keinen Strom – droht die Insolvenz und damit der Verlust des eingebrachten Kapitals. Im Vergleich zu anderen Anlageformen, wie beispielsweise Aktien, bieten geschlossene Fondsbeteiligungen aufgrund ihrer langen Laufzeiten weniger Flexibilität. Das Risiko: Wird das Kapital unvorhergesehen an anderer Stelle benötigt, steht es nicht zur Verfügung. Eine Lösung kann in diesem Fall der Zweitmarkt von geschlossenen Fondsbeteiligungen bieten.
Risiken im Vorfeld kennen und minimieren
Vier Risikoquellen sind vor der Investition in eine geschlossenen Fondsbeteiligung zu prüfen bzw. zu bewerten. Dazu gehört im ersten Schritt das Asset-Management. Wie viel Erfahrung bringt es in der Emission und dem Management von geschlossenen Fondsbeteiligungen mit? Ist es seriös? Dieses Risiko lässt sich minimieren, wenn man auf bewährte Asset-Manager mit entsprechender Expertise zurückgreift. Im nächsten Schritt steht die Auseinandersetzung mit dem konkreten Produkt an. Dabei ist vor allem die individuelle Abwägung zwischen Rendite und Risiko entscheidend. Oftmals geht mit einer höheren Rendite ein ebenso größeres Risiko einher. Und generell gilt: Streuung sorgt für mehr Sicherheit als die Fokussierung auf ein einzelnes Asset. Für rechtliche und steuerliche Details ist die Beratung durch Anwälte oder Steuerberater empfehlenswert. Nach der Entscheidung für eine konkrete geschlossene Fondsbeteiligung warten noch zwei weitere Risikoquellen auf den Anleger. So besteht bei jeder geschlossenen Fondsbeteiligung die Gefahr, dass nicht genügend Kapital zusammenkommt und das Asset nicht erworben werden kann. In diesem Fall droht zumindest ein Teilverlust aufgrund der bereits entstandenen Abwicklungsgebühren. Darüber hinaus unterliegen geschlossene Fondsbeteiligungen in Fremdwährungen entsprechenden Währungsrisiken.