Im Gegensatz zu offenen Investmentfonds werden unternehmerische Beteiligungen (geschlossene Fondsbeteiligungen) geschlossen, wenn sie ausreichend Kapital für eine Investition eingeworben haben. Ab diesem Zeitpunkt werden keine weiteren Anteile ausgegeben.
Geschlossene Fondsbeteiligungen
Bei einer geschlossenen Fondsbeteiligung werden die Anleger bei Zeichnung Miteigentümer eines Sachwertes. Dieser kann sowohl ein Schiff, eine Immobilie als auch ein Flugzeug oder Windpark sein. Ist ausreichend Kapital für die Investition eingeworben, wird der Fonds geschlossen – eine weitere Zeichnung ist nicht mehr möglich. Während der im Vorfeld definierten und oftmals langen Laufzeit managt die Fondsgesellschaft das Fondsobjekt und erwirtschaftet damit Gewinne. Als Miteigentümer gelten für die Investoren unternehmerische Rechte und Pflichten – sie werden in Entscheidungen involviert und an Gewinnen und Verlusten beteiligt.
Offene Investmentfonds
Offene Fonds gehören zu den klassischen Investmentfonds. Die Fondsgesellschaft nutzt das von Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital für den Handel mit unterschiedlichen Objekten. Diese werden so lange gehalten, wie es wirtschaftlich lukrativ ist und dann im besten Fall gewinnbringend verkauft. Investoren können jederzeit Anteile eines offenen Investmentfonds erwerben und auch wieder veräußern. Die Anzahl der ausgegebenen Anteile ist zu keinem Zeitpunkt fixiert. Die Fondsgesellschaft kann diese selbst definieren und erhöhen, falls sie mehr Kapital benötigt. Bereits mit geringen Beträgen können Anleger investieren und sich sogar mit monatlichen Sparplänen an offenen Investmentfonds beteiligen.